Anmeldung am Willibald-Gluck-Gymnasium
Die Termine für die Neuanmeldung am Willibald-Gluck-Gymnasium werden hier veröffentlicht.
Der Eintritt in das Gymnasium ist grundsätzlich nach der 4. Klasse
der Grundschule bzw. auch nach der 5. Klasse der Hauptschule
möglich. Das Höchstalter beträgt 12 Jahre.
Die Grundschule stellt allen Schüler/innen der 4. Klassen Anfang Mai
ein Übertrittszeugnis aus. Stellt die abgebende Schule die Eignung
des Kindes für das Gymnasium fest, ist der Übertritt ohne
Probeunterricht möglich.
Geeignet ist ein/e Schüler/in, wenn er/sie aus den Fortgangsnoten
der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in den
drei Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht einen
Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht hat.
Ab einem Notendurchschnitt von 2,66 oder schlechter in den drei
Übertrittsfächern ist eine Aufnahme in ein Gymnasium nur nach einem
bestandenen Probeunterricht möglich.
Erfolgt der Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der
Hauptschule/Mittelschule oder der Realschule, gelten andere
Übertrittsbedingungen. Die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch
und Mathematik im Zwischenzeugnis der Hauptschule/Mittelschule muss
2,0, im Zwischenzeugnis der Realschule 2,5 betragen; dann kann das
Kind im o.a. Zeitraum am Gymnasium vorangemeldet
werden. Verschlechtern sich die Noten im Jahreszeugnis nicht, erfolgt
eine endgültige Anmeldung in den ersten drei Ferientagen der
Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Dies gilt auch für
den Fall, dass sich die Leistungen des Kindes bis zum Jahreszeugnis
auf o.a. Durchschnittsnoten verbessert haben und das Kind im Mai nicht
vorangemeldet wurde. Bei einer Durchschnittsnote im Jahreszeugnis
(Deutsch und Mathematik) schlechter als 2,0 (Hauptschule/Mittelschule)
bzw. 2,5 (Realschule) ist der Übertritt an das Gymnasium nach der
5. Klasse nicht möglich.
Bestätigt also das Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe die
Eignung für das Gymnasium nicht und wünschen die Eltern trotzdem den
Übertritt, muss die Schülerin oder der Schüler an besagtem dreitägigen
Probeunterricht teilnehmen. Dabei wird das Kind in den Fächern Deutsch
und Mathematik geprüft, an den ersten beiden Tagen schriftlich, der
dritte Tag dient dem Unterrichtsgespräch. Die Aufgaben werden zentral
vom Staatsministerium gestellt. Für das Bestehen des Probeunterrichts
muss mindestens in einem Fach Note 3 und in dem anderen Fach
mindestens Note 4 erreicht werden.
Darüber hinaus werden gem. § 2 Abs. 4 GSO Schülerinnen und Schüler
aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, dabei
aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren
Erziehungsberechtigte dies beantragen.
Schüler, die im Übertrittszeugnis den Schnitt von 2,66
(4. Jahrgangsstufe) bzw. 2,5 (5. Jahrgangsstufe) bestätigt bekommen
haben oder im Probeunterricht in beiden Fächern mindestens die Note 4
erzielen, können ohne weitere Prüfung in eine Realschule aufgenommen
werden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen
wollen, müssen gleichfalls fristgerecht am Willibald-Gluck-Gymnasium
angemeldet werden.
Voraussetzungen für den Übertritt