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Die SchulverfassungWozu eine Schulverfassung? Wozu eine gemeinsame Besinnung auf Werte? Die Bayerische Verfassung fordert doch die Vermittlung von Werten in den bayerischen Schulen, ebenso das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen oder die Lehrpläne. Die Praxis zeigt leider, dass im Schulalltag viel zu wenig Zeit bleibt, um sich mit den gemeinsamen Grundlagen unseres Verhaltens auch praktisch auseinanderzusetzen. Dies ist umso problematischer, als ein Gemeinwesen unserer Größe mehr als andere Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens in besonderem Maße einer Reflexion über Werte und Verhaltensnormen – und deren Einübung - bedarf. Zu dieser Erkenntnis kamen immer mehr Schüler, Eltern und Lehrer, und allen Beteiligten am Schulleben eröffnete sich in der Diskussion ein breites Feld von Anwendungsbereichen und Verbesserungsmöglichkeiten. Daher begaben sich schon im Schuljahr 2006/2007 die jeweiligen Gremien der Schulgemeinschaft des WGG – die Schülermitverantwortung, der Elternbeirat, die Lehrerkonferenz – auf die Suche nach Möglichkeiten, um der Bewusstwerdung von Werten, die wir alle am WGG vertreten und fördern wollen, eine breitere Basis zu verleihen. Die Rede war von einem „Wertekatalog“, einer „Schulverfassung”, von „Schülerwerten”. Ohne sich auf eine Begrifflichkeit festlegen zu wollen, zeigten alle Beteiligten in teils intensiven Diskussionen, dass ihnen an der Stärkung von Werten im Umgang miteinander intensiv gelegen ist. Dabei stellte sich heraus, dass sich die jeweiligen Wertevorstellungen weit weniger voneinander unterschieden, als vorher vermutet wurde. Im Schuljahr 2007/2008 fanden dann auf mehreren Sitzungen der jeweiligen Gremien der Schüler (Klassensprecherkonferenz), der Eltern (Elternbeiratssitzung) und der Lehrer (Lehrerkonferenz) Aussprachen statt, deren Ergebnisse im Folgenden von einem Forum, dem Vertreter der Eltern, der Schüler und der Lehrerschaft angehörten, in Form gebracht wurden. Diese „Arbeitsgruppe Schulverfassung” verabschiedete – ausgestattet mit einem entsprechenden Mandat der Schüler, Eltern und Lehrer - am 13. März 2008 den Wortlaut der Schulverfassung, die nach einer Abstimmung der Mitglieder der Schulfamilie nunmehr als „Gluck-Codex” bezeichnet wird. Im laufenden Schuljahr wurde der Gluck-Codex zuerst durch die Religions- und Ethiklehrer den Schülern im Unterricht vorgestellt, bevor er am 10. Oktober im Rahmen eines Schulfests verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Wie sieht die Zukunft aus?Was wir nicht wollen: Dass mit dem Schulfest unsere Arbeit endet – im Gegenteil: Jahr um Jahr wollen wir uns – z.B. anhand eines Schuljahresmottos, in Form von Projekten, vielleicht auch in Wahlkursen – intensiv mit den Inhalten unserer Schulverfassung auseinandersetzen. So lobte der Schulleiter bereits am Verfassungsfest einen Wettbewerb um Projekte aus, die unsere Schulverfassung beispielhaft in die Tat umsetzen. Es geht hierbei weniger um die Größe des Projekts als vielmehr um Originalität, um Nachhaltigkeit und darum, dass das Projekt dem Geist des Gluck-Codex' entspricht. Eine Jury, die sich im Wesentlichen aus den Mitgliedern der „Arbeitsgruppe Schulverfassung” zusammensetzt, wird zum Ende des Schuljahres die Projekte sichten und prämiieren. Dies geschieht vor allem auch im Bewusstsein der Tatsache, dass unser Vorhaben auf lange Sicht für alle Beteiligten nur dann Früchte tragen und unser Zusammenleben und zugleich das Klima an unserer Schule nur dann nachhaltig positiv beeinflussen wird, wenn der Gluck-Codex und seine Inhalte im Bewusstsein und im Verhalten aller dauerhaft verankert bleiben. |