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Hausordnung
Diese Hausordnung wurde vom Schulforum, in dem Eltern, Lehrer und
Schüler vertreten sind, erstellt.
- Ab 7.45 Uhr begeben sich die Schüler vor die Klassenzimmer, die um
7.55 Uhr geöffnet werden.
- Die Sitzecke in der Pausenhalle kann als Aufenthaltsbereich
genutzt werden. Dieser Bereich ist als Ruhezone ausgewiesen,
damit Schülerinnen und Schüler dort auch Hausaufgaben machen
können. Der Aufenthalt im Foyer zur Mensa und der Mensa selbst ist
außerhalb der Essenszeiten untersagt.
- Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen sind die Ordner
(s. Merkblatt) und die Klassensprecher verantwortlich. Jeder Schüler
hat für Ordnung an seinem Platz zu sorgen. Klassen bzw. Kurse, die
sich in Räumen anderer Klassen aufhalten, haben das Eigentum der
Mitschüler zu respektieren, die Klassenzimmereinrichtung zu schonen
und ordentlich zu hinterlassen.
- Wenn eine Klasse oder ein Kurs länger als 5 Minuten ohne
Lehrer bleibt, ist dies im Sekretariat zu melden.
- Das Sitzen auf den Fensterbänken und Hinauslehnen aus den
Fenstern ist aus Sicherheitsgründen strengstens
verboten. Nichtbefolgen wird bestraft.
- Es empfiehlt sich, Wertgegenstände, z.B. Handys, Uhren,
elektronische Spiel- oder Unterhaltungsgeräte und größere Geldbeträge,
nicht in die Schule mitzubringen.
- Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Gegenständen, die Anlass zur
Gefährdung von Mitschülern, zu Unfug oder zur Störung des Unterrichts
geben (Soft-air-Spielzeugwaffen, Messer, Spritzpistolen, Laserpointer
u.a.m.). Handys und Speichermedien dürfen nur mit Erlaubnis einer
Lehrkraft bzw. eines Mitglieds des Sekretariats eingeschaltet
werden. Die Erreichbarkeit der Schüler durch Eltern bzw. umgekehrt ist
durch das Sekretariat bzw. das Münztelefon in der Pausenhalle
(Gesprächseinheit 15 Cent) gewährleistet.
- 1.Das unerlaubte Filmen oder anderweitige Aufnehmen
bzw. Mitschneiden von Unterrichtsstunden stellt einen Straftatbestand
dar und ist daher grundsätzlich verboten.
- Während der Pausen halten sich die Schüler bei schönem
Wetter im Pausenhof auf. Zum Kauf von Getränken und Esswaren ist der
Aufenthalt auch im vorderen Teil der Pausenhalle erlaubt. Die Schüler
der 12. und 13. Jahrgangsstufe können sich in dem für sie vorgesehenen
Raum im Kollegstufentrakt aufhalten.
- Sammelgarderobe und Fahrradkeller sind weder
Aufenthaltsräume noch Spielplätze. Während der Unterrichtszeit ist der
Aufenthalt dort nicht erlaubt. Das Betreten des Fahrradkellers ist
auch während der Pausen nicht gestattet, und die Zentralgarderobe darf
zu diesen Zeiten nur aufgesucht werden, wenn ein Schüler dringend
etwas aus seinem Schließfach benötigt.
- Damit andere nicht gefährdet oder sogar verletzt werden, sind
Herumrennen im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie
Schneeballwerfen und Raufen untersagt.
- In den Pausen und bei Stundenwechsel benutzen die Schüler im
Hauptgebäude und Zwischentrakt (Z) nur das Treppenhaus
, das ihnen auch für den Alarmfall zugewiesen
ist. Die Stahl-Außentreppe am Neubautrakt darf für den Weg in
den Pausenhof nicht benutzt werden. Ein Umlegen des grünen
Sicherungsschalters löst automatisch einen Alarm aus. Er darf nur im
Alarmfall benutzt werden. Schultaschen dürfen in den
Treppenhausbereichen nicht abgestellt werden.
- Nach dem 1. Pausengong begeben sich die Schüler in ihre
Klassenzimmer und sind beim 2. Gong unterrichtsbereit.
Den
wöchentlichen Pausendienst versieht jeweils die am Vertretungsplan per
Aushang angezeigte Klasse. Zügige Erledigung der Aufräumarbeit ist
erforderlich, damit so wenig wie möglich an Unterrichtszeit verloren
geht.
Fahrräder werden im Fahrradkeller sowie auf den
ausgewiesenen Flächen des Schulgeländes abgestellt. Auf der Rampe
zum Fahrradkeller und im Keller selbst müssen sie aus
Sicherheitsgründen geschoben werden. Sie sollten durch stabile
Absperrschlösser gegen Diebstahl geschützt werden. Motorräder
sind auf der dafür vorgesehenen Fläche vor dem Eingangstor zum
Schulhof zu parken. Autos ohne Sonderausweis dürfen bis 13.30
Uhr nicht auf den Parkplatz einfahren oder dort parken. Fahren im
Parkplatzbereich ist nur im Schritttempo erlaubt!
- Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler der Klassen 5 - 10
das Schulgelände ohne Erlaubnis nicht verlassen. Schüler der
10. Jahrgangsstufe halten sich in den als Selbstbeschäftigung
ausgewiesenen Stunden innerhalb des Schulgeländes auf. Schüler der
11. - 13. Jahrgangsstufen dürfen nur in den im Vertretungsplan
ausgewiesenen Freistunden (für die 11. Klassen gekennzeichnet als
Selbstbeschäftigung) das Schulgelände verlassen (z. B. für Besorgungen
in der Stadt), nicht jedoch während der Pausen. Die Bereiche vor dem
Haupteingang, die Fußgängerunterführungen gelten in keinem Falle als
Aufenthaltsort.
- Auf dem Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich
verboten!
Dasselbe gilt für das Mitführen und
den Konsum alkoholischer Getränke im Schulbereich, bei
Schulveranstaltungen und auf Fahrten, wenn dies nicht durch
Sondergenehmigung anders geregelt ist (z.B. bei der
Abiturfeier).
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben aufeinander Rücksicht
zu nehmen und sich immer so zu verhalten, dass sie sich und andere
nicht gefährden.
Neumarkt i.d.OPf., im Januar 2008
Das Direktorat
Die Lehrkräfte
Die Schülervertretung
Der Elternbeirat des Willibald-Gluck-Gymnasiums Neumarkt i.d.OPf
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