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Hausordnung

Diese Hausordnung wurde vom Schulforum, in dem Eltern, Lehrer und Schüler vertreten sind, erstellt.

  1. Ab 7.45 Uhr begeben sich die Schüler vor die Klassenzimmer, die um 7.55 Uhr geöffnet werden.
  2. Die Sitzecke in der Pausenhalle kann als Aufenthaltsbereich genutzt werden. Dieser Bereich ist als Ruhezone ausgewiesen, damit Schülerinnen und Schüler dort auch Hausaufgaben machen können. Der Aufenthalt im Foyer zur Mensa und der Mensa selbst ist außerhalb der Essenszeiten untersagt.
  3. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen sind die Ordner (s. Merkblatt) und die Klassensprecher verantwortlich. Jeder Schüler hat für Ordnung an seinem Platz zu sorgen. Klassen bzw. Kurse, die sich in Räumen anderer Klassen aufhalten, haben das Eigentum der Mitschüler zu respektieren, die Klassenzimmereinrichtung zu schonen und ordentlich zu hinterlassen.
  4. Wenn eine Klasse oder ein Kurs länger als 5 Minuten ohne Lehrer bleibt, ist dies im Sekretariat zu melden.
  5. Das Sitzen auf den Fensterbänken und Hinauslehnen aus den Fenstern ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten. Nichtbefolgen wird bestraft.
  6. Es empfiehlt sich, Wertgegenstände, z.B. Handys, Uhren, elektronische Spiel- oder Unterhaltungsgeräte und größere Geldbeträge, nicht in die Schule mitzubringen.
  7. Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Gegenständen, die Anlass zur Gefährdung von Mitschülern, zu Unfug oder zur Störung des Unterrichts geben (Soft-air-Spielzeugwaffen, Messer, Spritzpistolen, Laserpointer u.a.m.). Handys und Speichermedien dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft bzw. eines Mitglieds des Sekretariats eingeschaltet werden. Die Erreichbarkeit der Schüler durch Eltern bzw. umgekehrt ist durch das Sekretariat bzw. das Münztelefon in der Pausenhalle (Gesprächseinheit 15 Cent) gewährleistet.
  8. 1.Das unerlaubte Filmen oder anderweitige Aufnehmen bzw. Mitschneiden von Unterrichtsstunden stellt einen Straftatbestand dar und ist daher grundsätzlich verboten.
  9. Während der Pausen halten sich die Schüler bei schönem Wetter im Pausenhof auf. Zum Kauf von Getränken und Esswaren ist der Aufenthalt auch im vorderen Teil der Pausenhalle erlaubt. Die Schüler der 12. und 13. Jahrgangsstufe können sich in dem für sie vorgesehenen Raum im Kollegstufentrakt aufhalten.
  10. Sammelgarderobe und Fahrradkeller sind weder Aufenthaltsräume noch Spielplätze. Während der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt dort nicht erlaubt. Das Betreten des Fahrradkellers ist auch während der Pausen nicht gestattet, und die Zentralgarderobe darf zu diesen Zeiten nur aufgesucht werden, wenn ein Schüler dringend etwas aus seinem Schließfach benötigt.
  11. Damit andere nicht gefährdet oder sogar verletzt werden, sind Herumrennen im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie Schneeballwerfen und Raufen untersagt.
  12. In den Pausen und bei Stundenwechsel benutzen die Schüler im Hauptgebäude und Zwischentrakt (Z) nur das Treppenhaus , das ihnen auch für den Alarmfall zugewiesen ist. Die Stahl-Außentreppe am Neubautrakt darf für den Weg in den Pausenhof nicht benutzt werden. Ein Umlegen des grünen Sicherungsschalters löst automatisch einen Alarm aus. Er darf nur im Alarmfall benutzt werden. Schultaschen dürfen in den Treppenhausbereichen nicht abgestellt werden.
  13. Nach dem 1. Pausengong begeben sich die Schüler in ihre Klassenzimmer und sind beim 2. Gong unterrichtsbereit. Den wöchentlichen Pausendienst versieht jeweils die am Vertretungsplan per Aushang angezeigte Klasse. Zügige Erledigung der Aufräumarbeit ist erforderlich, damit so wenig wie möglich an Unterrichtszeit verloren geht.
  14. Fahrräder werden im Fahrradkeller sowie auf den ausgewiesenen Flächen des Schulgeländes abgestellt.
    Auf der Rampe zum Fahrradkeller und im Keller selbst müssen sie aus Sicherheitsgründen geschoben werden. Sie sollten durch stabile Absperrschlösser gegen Diebstahl geschützt werden. Motorräder sind auf der dafür vorgesehenen Fläche vor dem Eingangstor zum Schulhof zu parken. Autos ohne Sonderausweis dürfen bis 13.30 Uhr nicht auf den Parkplatz einfahren oder dort parken. Fahren im Parkplatzbereich ist nur im Schritttempo erlaubt!
  15. Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler der Klassen 5 - 10 das Schulgelände ohne Erlaubnis nicht verlassen. Schüler der 10. Jahrgangsstufe halten sich in den als Selbstbeschäftigung ausgewiesenen Stunden innerhalb des Schulgeländes auf. Schüler der 11. - 13. Jahrgangsstufen dürfen nur in den im Vertretungsplan ausgewiesenen Freistunden (für die 11. Klassen gekennzeichnet als Selbstbeschäftigung) das Schulgelände verlassen (z. B. für Besorgungen in der Stadt), nicht jedoch während der Pausen. Die Bereiche vor dem Haupteingang, die Fußgängerunterführungen gelten in keinem Falle als Aufenthaltsort.
  16. Auf dem Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich verboten!
    Dasselbe gilt für das Mitführen und den Konsum alkoholischer Getränke im Schulbereich, bei Schulveranstaltungen und auf Fahrten, wenn dies nicht durch Sondergenehmigung anders geregelt ist (z.B. bei der Abiturfeier).

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich immer so zu verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden.

Neumarkt i.d.OPf., im Januar 2008
Das Direktorat
Die Lehrkräfte
Die Schülervertretung
Der Elternbeirat des Willibald-Gluck-Gymnasiums Neumarkt i.d.OPf