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Der Elternbeirat am WGG
Bedeutung und Aufgaben des Elternbeirats (Art. 65 BayEUG)
- Beratende Mitwirkung in Angelegenheiten, die für die Schule von
allgemeiner Bedeutung sind
- Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Eltern und den
Lehrkräften
- Durchführung regelmäßiger Gespräche mit Schulleitung, Lehrern,
Personalrat und SMV
- Wahrung und Förderung des Interesses der Eltern für die Bildung und
Erziehung der Schüler
- bietet den Eltern aller Schüler (oder einzelner Klassen)
Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache
- Beratung über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern
- Teilnahme an den Sitzungen des Schulforums durch gewählte
Vertreter; Stellungnahme zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation,
der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung, zu Baumaßnahmen, zur
Hausordnung in der Schule, zur Pausenordung und –verpflegung, sowie
zur Durchführung von Schulveranstaltungen
- Durchführung von mindestens drei Elternbeiratssitzungen pro
Schuljahr mit / ohne den Schulleiter oder anderen
„Fachleuten“
- Zustimmung in mancherlei Schulangelegenheiten erforderlich, z.B.
bei der Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen,
Studienfahrten u.a.
- Mitwirkung bei der Entscheidung über die Beschaffung / Verwendung
bestimmter Lernmittel
- Mitwirkung bei Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler, die zum
Ausschluss oder zur Entlassung führen können
- Erstellung von Elternbriefen, Durchführung von und Teilnahme bzw.
Mitwirkung an Veranstaltungen

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