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Hausordnung
Diese Hausordnung wurde vom Schulforum, in dem Eltern, Lehrer und
Schüler vertreten sind, erstellt.
- Ab 7.45 Uhr begeben sich die Schüler vor die Klassenzimmer, die
um 7.55 Uhr geöffnet werden.
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Die Sitzecke in der Pausenhalle kann als Aufenthaltsbereich
genutzt werden. Dieser Bereich ist als Ruhezone ausgewiesen, damit
Schülerinnen und Schüler dort auch Hausaufgaben machen können.
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Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen sind die Ordner
(s. Merkblatt) und die Klassensprecher verantwortlich. Jeder
Schüler hat für Ordnung an seinem Platz zu sorgen. Klassen
bzw. Kurse, die sich in Räumen anderer Klassen aufhalten, haben
das Eigentum der Mitschüler zu respektieren, die
Klassenzimmereinrichtung zu schonen und ordentlich zu
hinterlassen.
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Wenn eine Klasse oder ein Kurs länger als 5 Minuten ohne Lehrer
bleibt, ist dies im Sekretariat zu melden.
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Das Sitzen auf den Fensterbänken und Hinauslehnen aus den Fenstern
ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten. Nichtbefolgen
wird bestraft.
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Es empfiehlt sich, Wertgegenstände, z.B. Handys, elektronische
Spiel- oder Unterhaltungsgeräte und größere Geldbeträge, nicht in
die Schule mitzubringen.
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Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Gegenständen, die Anlass zur
Gefährdung von Mitschülern, zu Unfug oder zur Störung des
Unterrichts geben (Soft-airSpielzeugwaffen, Messer,
Spritzpistolen, Laserpointer u.a.m.). Handys und Speichermedien
dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft bzw. eines Mitglieds des
Sekretariats eingeschaltet werden. Die Erreichbarkeit der Schüler
durch Eltern bzw. umgekehrt ist durch das Sekretariat bzw. das
Münztelefon in der Pausenhalle (Gesprächseinheit 15 Cent)
gewährleistet.
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Während der Pausen halten sich die Schüler bei schönem Wetter im
Pausenhof auf. Zum Kauf von Getränken und Esswaren ist der
Aufenthalt auch im vorderen Teil der Pausenhalle erlaubt. Die
Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe können sich in den für sie
vorgesehenen Räumen aufhalten. Für die Ganztagesklassen gilt bis
auf Weiteres: In der Mittagspause ist ihnen unter der Aufsicht der
Mittagsbetreuung von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr der Aufenthalt im
Gang des ZE-Trakts sowie von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr auch in der
Pausenhalle für Spiele und dergl. gestattet. Auf die Mitschüler
ist Rücksicht zu nehmen.
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Das unerlaubte Filmen oder anderweitige Aufnehmen
bzw. Mitschneiden von Unterrichtsstunden stellt einen
Straftatbestand dar und ist daher grundsätzlich verboten.
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Sammelgarderobe und Fahrradkeller sind weder Aufenthaltsräume noch
Spielplätze. Während der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt dort
nicht erlaubt. Das Betreten des Fahrradkellers ist auch während
der Pausen nicht gestattet, und die Zentralgarderobe darf zu
diesen Zeiten nur aufgesucht werden, wenn ein Schüler dringend
etwas aus seinem Schließfach benötigt.
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Damit andere nicht gefährdet oder sogar verletzt werden, sind
Herumrennen im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie
Schneeballwerfen und Raufen untersagt.
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In den Pausen und bei Stundenwechsel benutzen die Schüler im
Hauptgebäude und Zwischentrakt (Z) nur das Treppenhaus, das ihnen
auch für den Alarmfall zugewiesen ist. Die Stahl-Außentreppe am
Neubautrakt darf für den Weg in den Pausenhof nicht benutzt
werden. Ein Umlegen des grünen Sicherungsschalters löst
automatisch einen Alarm aus. Er darf nur im Alarmfall benutzt
werden. Schultaschen dürfen in den Treppenhausbereichen nicht
abgestellt werden.
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Nach dem 1. Pausengong begeben sich die Schüler in ihre
Klassenzimmer und sind beim 2. Gong unterrichtsbereit. Den
wöchentlichen Pausendienst versieht jeweils die am Vertretungsplan
per Aushang angezeigte Klasse bzw. in der Mittagspause die dafür
eingeteilten Schüler. Zügige Erledigung der Aufräumarbeit ist
erforderlich, damit so wenig wie möglich an Unterrichtszeit
verloren geht.
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Fahrräder werden im Fahrradkeller sowie auf den ausgewiesenen
Flächen des Schulgeländes abgestellt.
Auf der Rampe zum
Fahrradkeller und im Keller selbst müssen sie aus
Sicherheitsgründen geschoben werden. Sie sollten durch stabile
Absperrschlösser gegen Diebstahl geschützt werden. Motorräder sind
auf der dafür vorgesehenen Fläche vor dem Eingangstor zum Schulhof
zu parken. Autos ohne Sonderausweis dürfen bis 13.30 Uhr nicht auf
den Parkplatz einfahren oder dort parken. Fahren im
Parkplatzbereich ist nur im Schritttempo erlaubt!
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Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler der Klassen 5 - 10 das
Schulgelände ohne Erlaubnis nicht verlassen. Schüler der
10. Jahrgangsstufe halten sich in den als Selbstbeschäftigung
ausgewiesenen Stunden innerhalb des Schulgeländes auf. Schüler der
11. - 12. Jahrgangsstufen dürfen nur in den im Vertretungsplan
ausgewiesenen Freistunden das Schulgelände verlassen (z. B. für
Besorgungen in der Stadt), nicht jedoch während der Pausen. Die
Bereiche vor dem Haupteingang sowie die Fußgängerunterführungen
gelten in keinem Falle als Aufenthaltsort.
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Auf dem Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich verboten!
Dasselbe gilt für das Mitführen und den Konsum alkoholischer
Getränke im Schulbereich, bei Schulveranstaltungen und auf
Fahrten, wenn dies nicht durch Sondergenehmigung anders geregelt
ist (z.B. bei der Abiturfeier).
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben aufeinander Rücksicht zu
nehmen und sich im Sinne des Geistes unserer Schulverfassung immer
so zu verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden.
Neumarkt i.d.OPf., im Januar 2013
Das Direktorat
Die Lehrkräfte
Die Schülervertretung
Der Elternbeirat des Willibald-Gluck-Gymnasiums Neumarkt i.d.OPf.
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Anschrift:
Willibald-Gluck-Gymnasium
Dr.-Grundler-Straße 7
92318 Neumarkt
Tel: 09181-4720
Impressum
Die nächsten Termine| 03.06 Colloquium Abitur bis 13.6. |
| 03.06 PISA-Test für die 10. Jgst. |
| 17.06 mündliche Abiturprüfungen (bis 21.6.) |
| 21.06 Sportfest (leichtathletischer Dreikampf) für die 5. - 7. Jgst.; Ausweichtermin: 28.6. |
| 28.06 14:30 ökumenischer Gottesdienst für die Abiturienten in der Hofkirche |
| 28.06 16:00 Entlassfeier für die Abiturienten in der Sporthalle |
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