PHYSIK
wgg_logo Willibald-Gluck-Gymnasium Bild des Monats

Solange der Homepage­kurs noch nicht alle Seiten in das neue Design konvertiert hat, geht es hier

zurück zum alten Design.

Schnellzugriff
Startseite
Anmeldung am WGG
WGG von A-Z
Skikurse 2012
Stundenplanprogramm WILLI
Zentralbibliothek

Anmeldung am Willibald-Gluck-Gymnasium

Zuerst in die Schule:
In die Schule
dann in den ersten Stock:
Durch die Pausenhalle
und in's Sekretariat:
In's Sekretariat

Willkommenstag der 5. Klassen 2011.

Termine zur Anmeldung 2012

  • „Tag der offenen Tür“ am Willibald-Gluck-Gymnasium
    Samstag, 24. März 2012, 10.00 - 14.00 Uhr
  • Informationsabend zur Ganztagesklasse am Mittwoch, 25. April um 19.00 Uhr im Mehrzweckraum.
  • Anmeldung am Willibald-Gluck-Gymnasium
    Montag, 7. Mai 2012, bis Donnerstag, 10. Mai: jeweils 9.00 - 18.00 Uhr
    Freitag, 11. Mai: 9.00 - 14.00 Uhr im Sekretariat (Zi. 102/1. Stock)

    Bitte bringen Sie das Übertrittszeugnis der Grundschule und die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.

    Mit der Anmeldung am Willibald-Gluck-Gymnasium kann das Kind auch zur Ganztagesklasse angemeldet werden.

  • Probeunterricht
    Montag, 21. Mai 2012, bis Mittwoch, 23. Mai für beide Gymnasien am Ostendorfer-Gymnasium

Voraussetzungen für den Übertritt

Der Eintritt in das Gymnasium ist grundsätzlich nach der 4. Klasse der Grundschule bzw. auch nach der 5. Klasse der Hauptschule möglich. Das Höchstalter beträgt 12 Jahre.

Die Grundschule stellt allen Schüler/innen der 4. Klassen Anfang Mai ein Übertrittszeugnis aus. Stellt die abgebende Schule die Eignung des Kindes für das Gymnasium fest, ist der Übertritt ohne Probeunterricht möglich.

Geeignet ist ein/e Schüler/in, wenn er/sie aus den Fortgangsnoten der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht hat.

Ab einem Notendurchschnitt von 2,66 oder schlechter in den drei Übertrittsfächern ist eine Aufnahme in ein Gymnasium nur nach einem bestandenen Probeunterricht möglich.

Erfolgt der Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule/Mittelschule oder der Realschule, gelten andere Übertrittsbedingungen. Die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis der Hauptschule/Mittelschule muss 2,0, im Zwischenzeugnis der Realschule 2,5 betragen; dann kann das Kind im o.a. Zeitraum am Gymnasium vorangemeldet werden. Verschlechtern sich die Noten im Jahreszeugnis nicht, erfolgt eine endgültige Anmeldung in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Leistungen des Kindes bis zum Jahreszeugnis auf o.a. Durchschnittsnoten verbessert haben und das Kind im Mai nicht vorangemeldet wurde. Bei einer Durchschnittsnote im Jahreszeugnis (Deutsch und Mathematik) schlechter als 2,0 (Hauptschule/Mittelschule) bzw. 2,5 (Realschule) ist der Übertritt an das Gymnasium nach der 5. Klasse nicht möglich.

Bestätigt also das Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe die Eignung für das Gymnasium nicht und wünschen die Eltern trotzdem den Übertritt, muss die Schülerin oder der Schüler an besagtem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen. Dabei wird das Kind in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft, an den ersten beiden Tagen schriftlich, der dritte Tag dient dem Unterrichtsgespräch. Die Aufgaben werden zentral vom Staatsministerium gestellt. Für das Bestehen des Probeunterrichts muss mindestens in einem Fach Note 3 und in dem anderen Fach mindestens Note 4 erreicht werden.

Darüber hinaus werden gem. § 26 Abs. 4 GSO Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und deren Erziehungsberechtigte dies beantragen.

Schüler, die im Übertrittszeugnis den Schnitt von 2,66 (4. Jahrgangsstufe) bzw. 2,5 (5. Jahrgangsstufe) bestätigt bekommen haben oder im Probeunterricht in beiden Fächern mindestens die Note 4 erzielen, können ohne weitere Prüfung in eine Realschule aufgenommen werden.

Alle Schülerinnen und Schüler, die am Probeunterricht teilnehmen wollen, müssen gleichfalls fristgerecht am Willibald-Gluck-Gymnasium angemeldet werden.

Anschrift:
Willibald-Gluck-Gymnasium
Dr.-Grundler-Straße 7
92318 Neumarkt
Tel: 09181-4720
verwaltung@wgg-neumarkt.de

Impressum

Die nächsten Termine

29.02 19:30 Informations- und Ausspracheabend über die Qualifikationsphase für Schülereltern der Jhgst 10 in der Mensa
10.03 Neumarkter Berufsinformationstag
24.03 10:00-14:00 Tag der offenen Tür am Willibald-Gluck-Gymnasium
25.04 19:00 Informationsabend zur Ganztagesklasse für Eltern von Schülern der künftigen 5. Jahrgangsstufe im Mehrzweckraum

Alle Termine

mfball
Knobelecke

mfball
Mädchenfußball